Analysis 1 WiSe 2017/18


Informationen zu Prüfungs- und Benotungsregeln




Modulklausur:

Zum erfolgreichen Absolvieren der Modulprüfung “Analysis 1” ist das Bestehen einer der beiden Klausuren notwendig.


Klausurzulassung:

Für die Zulassung zur ersten Klausur ist notwendig:
  • die aktive Teilnahme an den Tutorien (regelmäßige Anwesenheit und mindestens einmal vorrechnen) und
  • die erfolgreiche Bearbeitung der Übungsblätter, d.h. mindestens 50% der erreichbaren Punkte in den Übungsaufgaben.

Zur zweiten Klausur ist zugelassen, wer
  • zur ersten Klausur zugelassen war und
  • diese nicht bestanden hat (sei es durch Nicht-Erreichen der nötigen Punktzahl oder dadurch, dass sie erst gar nicht geschrieben wurde).

Achtung: Wer an der ersten Klausur nicht teilnimmt, verschenkt somit einen Versuch, das Modul zu bestehen. Wer die erste Klausur bestanden hat, darf nicht an der zweiten Klausur teilnehmen.


Klausuranmeldung:

Eine Klausuranmeldung ist nicht erforderlich.


Teilnahme an der Modulprüfung:

Wer die Klausurzulassung erhält, nimmt offiziell an der Modulprüfung teil, selbst wenn er/sie an keiner Klausur teilnimmt. In diesem Falle erhält er/sie die Note 5.

Wichtig:
Wer daher trotz (möglicher) Klausurzulassung nicht an der Modulprüfung teilnehmen möchte, muss sich bis 9. Februar 2018 in Müsli aus der Veranstaltung austragen. In diesem Fall verfällt aber auch die Klausurzulassung für diese Vorlesung.


Wiederholer-Regelung:

Klausurzulassungen aus früheren, nicht erfolgreichen Prüfungsversuchen zum Modul Analysis 1 werden anerkannt.
Für Studierende, die beabsichtigen, von dieser Regelung Gebrauch zu machen, ist im MÜSLI eine Gruppe eingerichtet worden, in die Sie sich bitte bis zum 9. Februar 2018 eintragen. Bitte beachten Sie, dass Sie den nicht erfolgreichen früheren Prüfungsversuch durch Vorlage Ihres LSF-Auszuges (per Email an Urs Fuchs) bis zum 9. Februar 2018 nachweisen müssen.


Nachprüfung:

Für diejenigen, die bei einem der Klausurtermine verhindert waren und bei dem anderen nicht bestanden haben, wird die Möglichkeit einer mündlichen oder schriftlichen Nachprüfung eingeräumt.
Verhindert bedeutet dabei verhindert durch Krankheit (ärztliches Attest zeitnah im Prüfungssekretariat nachreichen) oder ähnlich triftige Gründe.

Achtung:
Wer etwa an der ersten Klausur nicht teilnimmt ohne im obigem Sinne verhindert zu sein und die zweite Klausur nicht besteht, bekommt keine Möglichkeit zur Nachprüfung. Der erste Versuch wurde schlichtweg verschenkt (s.o.).


Benotung:

Die Note für das Modul besteht aus der Note der bestandenen Klausur (oder evtl. gewährte Nachprüfung), bzw. der Note 5, wenn keine Klausur (oder evtl. gewährte Nachprüfung) bestanden wurde.
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