Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg

Algebra 1

Dozent der Vorlesung ist AOR Dr. Denis Vogel, Assistentin der Vorlesung ist Dr. Claudia Alfes-Neumann. Die Vorlesung findet dienstags von 9 Uhr bis 11 Uhr und donnerstags von 9 bis 11 Uhr jeweils im HS 1 im Mathematischen Institut (INF 288) statt. Voraussetzungen gibt es außer den Grundvorlesungen keine.

Plenarübung

Begleitend zur Vorlesung wird von Dr. Claudia Alfes-Neumann eine Plenarübung angeboten. Diese findet jeden Montag von 14-16 Uhr in HS 1 im Mathematischen Institut statt. In der Plenarübung werden Beispiele zum Vorlesungsstoff vorgeführt, die Teilnahme an der Plenarübung wird nachdrücklich empfohlen. Die Plenarübung beginnt ab der zweiten Vorlesungswoche.

Übungsbetrieb

Für die Zulassung zur Modulklausur ist die erfolgreiche Teilnahme am Übungsbetrieb erforderlich. Jeden Donnerstag wird das jeweils neue Aufgabenblatt ins Netz gestellt; Sie finden es dann weiter unten auf dieser Seite. Verweise auf in der Zukunft liegende Blätter sind inaktiv. Die Blätter sollen bis Donnerstag um 14.15 Uhr der Folgewoche in die dafür vorgesehenen Einwurfkästen im Foyer des Mathematischen Instituts abgegeben werden. Doppelabgaben sind erwünscht. Zum Besprechen der Lösungen und für Fragen zum aktuellen Stoff gibt es Tutorien, die im MÜSLI verwaltet werden. Bitte tragen Sie sich rechtzeitig für diese ein. Die Tutorien werden ab der zweiten Vorlesungswoche stattfinden.

Übungsblätter

      Blatt 1       Blatt 2       Blatt 3       Blatt 4       Blatt 5       Blatt 6       Blatt 7
      Blatt 8       Blatt 9       Blatt 10       Blatt 11       Blatt 12       Blatt 13

Skript

Es gibt kein Skript zur Vorlesung. Unter diesem Link finden Sie ein Skript, dass der Vorlesung recht nahe kommt, da es unter anderem auf einer Algebra 1-Vorlesung basiert, die der Dozent im WS 2007/08 gehalten hat. Für Fehler in diesem Skript wird keine Haftung übernommen.

Literatur

Empfehlenswert ist das Buch Algebra von Bosch.

Prüfungs- und Benotungsregeln für das Modul "Algebra 1"

  • Zum erfolgreichen Absolvieren der Modulprüfung "Algebra 1" ist das Bestehen einer der beiden Klausuren notwendig.
  • Klausurzulassung: Für die Zulassung zur ersten Klausur ist die regelmäßige Teilnahme an den Tutorien und die erfolgreiche Bearbeitung der Übungsblätter notwendig. Hinreichend für die erfolgreiche Bearbeitung ist dabei das Erreichen von 50% der erreichbaren Punkte in den Übungsaufgaben.
    Zur zweiten Klausur ist zugelassen, wer zur ersten Klausur zugelassen war und diese nicht bestanden hat (sei es durch Nicht-Erreichen der nötigen Punktzahl oder dadurch, dass sie erst gar nicht geschrieben wurde).
    Achtung: Wer an der ersten Klausur nicht teilnimmt, verschenkt somit einen Versuch, das Modul zu bestehen.
    Klausuranmeldung: Eine Klausuranmeldung ist nicht erforderlich.
  • Teilnahme an der Modulprüfung: Wer die Klausurzulassung erhält, nimmt offiziell an der Modulprüfung teil, selbst wenn er/sie an keiner Klausur teilnimmt. In diesem Falle erhält er/sie die Note 5.
    Wichtig: Wer daher trotz (möglicher) Klausurzulassung nicht an der Modulprüfung teilnehmen möchte, muss sich bis 29. Januar 2016 in Müsli aus der Veranstaltung austragen. In diesem Fall verfällt aber auch die Klausurzulassung für diese Vorlesung.
  • Wiederholerregelung: Klausurzulassungen aus früheren, nicht erfolgreichen Prüfungsversuchen zum Modul "Algebra 1" werden anerkannt. Für Studierende, die beabsichtigen, von dieser Regelung Gebrauch zu machen, wird vor der Klausur eine eigene Gruppe im MÜSLI eingerichtet werden, in die Sie sich bitte bis zum 15. Januar 2016 eintragen. Bitte beachten Sie, dass Sie den nicht erfolgreichen früheren Prüfungsversuch durch Vorlage Ihres Transkriptes nachweisen müssen.
  • Nachprüfung: Für diejenigen, die bei einem der Klausurtermine verhindert waren und bei dem anderen nicht bestanden haben, wird die Möglichkeit einer mündlichen oder schriftlichen Nachprüfung eingeräumt. "Verhindert" bedeutet dabei verhindert durch Krankheit (ärztliches Attest zeitnah im Prüfungssekretariat nachreichen) oder ähnlich triftige Gründe.
    Achtung: Wer etwa an der ersten Klausur nicht teilnimmt ohne im obigem Sinne verhindert zu sein und die zweite Klausur nicht besteht, bekommt keine Möglichkeit zur Nachprüfung. Der erste Versuch wurde schlichtweg verschenkt (s.o.).
  • Benotung: Die Note für das Modul besteht aus der Note der bestandenen Klausur (oder evtl. gewährte Nachprüfung), bzw. der Note 5, wenn keine Klausur (oder evtl. gewährte Nachprüfung) bestanden wurde.

Klausurtermine

Erste Klausur: Montag, 8. Februar 2016, von 9:30-11:30h im Großen Hörsaal der Chemie (INF 252)

Zweite Klausur: Mittwoch, 30. März 2016, von 9:30-11:30h in SR A und B im Mathematikon (INF 205)
Zur zweiten Klausur ist zugelassen, wer zur ersten Klausur zugelassen war und diese nicht bestanden hat (sei es durch Nicht-Erreichen der nötigen Punktzahl oder dadurch, dass sie erst gar nicht geschrieben wurde).

Seitenbearbeiter: dv, letzte Änderung: 14.04.2014